Satzung
Die vollständige Satzung können Sie im PDF-Format herunterladen.
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in der Gründungsversammlung vom 05.06.1997 verabschiedet
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Hier sehen Sie auszugsweise Inhalte unserer Satzung.
"... § 2 Zweck
Zweck des Vereins ist die Förderung des Behindertensports in Wilhelmshaven durch materielle und personelle Unterstützung. Insbesondere gehören hierzu:
- Verbesserung der Trainingsmöglichkeiten
- Förderung der Leistungsfähigkeit der Sportler
- Förderung der Integration Behinderter und Nichtbehinderter
- Förderung der nationalen und internationalen
Kontakte und Begegnungen der behinderten Sportler
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
..."
Mitgliederversammlung
am 22. Mai 2012
im Banter Hof / Wilhelmshaven